St. Galler Stimmberechtigte sollen über Steuererhöhungen abstimmen
Im Vergleich zu anderen Kantonen falle auf, dass die Volksrechte «zum Schutz vor höheren Steuern» weniger gut ausgebaut seien, heisst es im Vorstoss von Yvonne Suter, Patrick Dürr und Daniel Grünenfelder (alle Mitte), der für die kommende Septembersession traktandiert ist.
Eine Stärkung der Volksrechte mache Sinne. Die Regierung solle nun die Grundlagen ausarbeiten, damit Erhöhungen des kantonalen Steuerfusses und allenfalls weitere Erhöhungen der Steuerbelastung zwingend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden müssen.
Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Sie verweist auf die Kantonsverfassung, in denen die Gründe für Volksabstimmungen abschliessend aufgezählt werden. Dazu gehören etwa Beschlüsse über neue Ausgaben, die einen festgelegten Betrag übersteigen. Die Motion verlange deshalb eine Verfassungsänderung.
Kantonsrat ist bisher zuständig
Nach Ansicht der Regierung hat sich die bestehende Kompetenzregelung bewährt. So entscheide der Kantonsrat über das Budget und den Steuerfuss. Das Parlament soll seine Zuständigkeit für die finanzielle Steuerung des Staatshaushalts nicht schwächen.
Die Regierung sieht weitere Hindernisse: Nach dem Vorstoss könnte künftig eine Steuerfusserhöhung an der Urne abgelehnt werden. Weil aber die Schuldenbremse einen ausgeglichenen Haushalt verlange, müsste danach der Kantonsrat für Korrekturen auf der Aufwandseite sorgen, zu denen sich das Volk nicht mehr äussern könne.
Die Motion würde zudem dazu führen, dass jede Änderung des Steuergesetzes, die zu einer potenziellen Mehrbelastung etwa für juristische Personen führe, eine Volksabstimmung verlange. Dies sei bei der Umsetzung der Steuerharmonisierung unverhältnismässig. Auch müsste über Kompromisse, die sowohl steuerentlastende als auch steuerbelastende Elemente enthielten, zwingend abgestimmt werden.