Stadtrat von Rapperswil-Jona verliert vor Verwaltungsgericht
In der Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob der Stadtrat 2021 in eigener Kompetenz ein Grundstück an die SinoSwiss Technopark (Switzerland) AG verkaufen durfte - oder ob das Geschäft damals dem fakultativen Referendum unterstand.
Wegen des Verkaufs hatte eine Privatperson gegen die Stadt eine aufsichtsrechtliche Anzeige eingereicht. Der Stadtrat argumentierte, dass er bis zur Revision der Gemeindeordnung in eigener Kompetenz Grundstücke im Wert von bis zu 2 Millionen Franken veräussern durfte.
Massgebend dafür sei der amtliche Schätzwert und nicht der Verkaufspreis gewesen, heisst es in der Mitteilung der Stadt vom Mittwoch. Diese Ansicht sei vom Departement des Innern geschützt worden. Die Privatperson reagierte darauf mit einer Beschwerde wegen Rechtsverweigerung.
Vorläufig keine Baubewilligung
Am 4. Juli sei diese Beschwerde vom Verwaltungsgericht gutgeheissen worden, heisst es in der Mitteilung. Das Gericht habe aber inhaltlich nicht abschliessend entschieden, sondern den Fall an die Vorinstanz zurückgewiesen
In der Begründung heisse es, dass die Grundlagen für die Feststellung des Grundstückschätzwerts ungenügend seien und eine unabhängige Schätzung vorgenommen werden müsse. Der Stadtrat werde nun diese Fragen klären. Der SinoSwiss könne deshalb bis auf weiteres keine Baubewilligung erteilt werden.
Die SinoSwiss Technopark AG ist eine Schweizer Tochterfirma eines chinesischen Unternehmens. Die geplante Ansiedlung führte deshalb auch zu Vorstössen im Kantonsrat. Es ging darin um die Frage, ob über das Unternehmen Technologien von Start-ups der Fachhochschule Ost nach China transferiert würden.