Steuerabzug für Öko-Sanierungen soll im Kanton Luzern bleiben
Die Kantonsregierung beantragt deswegen, ein Postulat von Karin Andrea Stadelmann erheblich zu erklären. Die Kantonsrätin und Mitte-Präsidentin begründete ihr Anliegen damit, dass mit steuerlichen Abzügen Investitionen in energetische Sanierungen wirksam gefördert werden könnten.
Weil die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bald keinen Eigenmietwert mehr versteuern müssen, sollen im Gegenzug auch keine Abzüge für den Gebäudeunterhalt mehr gemacht werden können. Der Bund lässt den Kantonen noch einzig die Möglichkeit, Abzüge für das Energiesparen und den Umweltschutz zuzulassen.
Aus seiner Sicht könnte der Energiekostenabzug im bisherigen Umfang beibehalten werden, erklärte der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Postulatsantwort. Er sei deswegen bereit, das Anliegen bei der Überarbeitung des Finanzleitbilds zu prüfen.
Der Eigenmietwert dürfte frühestens auf den 1. Januar 2028 abgeschafft werden.