SZKB-Bankrat wird «entpolitisiert»
Mit 69 zu 21 Stimmen hat der Kantonsrat am Mittwoch eine Einzelinitiative erheblich erklärt, die eine “Entpolitisierung” des SZKB-Bankrats bezweckt. Mit dem Begehren der kantonsrätlichen Aufsichtskommission für die SZKB entfällt die Regelung, wonach Bankratsmitglieder einen Teil ihres Honorars als Abgabe an die Partei, für die sie gewählt wurden, abliefern müssen.
Bei künftigen Bankratskandidaturen sollen die Wahlen durch den Kantonsrat noch stärker als bisher nach fachlichen Kriterien erfolgen und nicht nach Parteizugehörigkeiten. Die Einzelinitiative für ein “zeitgemässes Wahlsystem für Bankrätinnen und Bankräte der SZKB” verspricht eine Zunahme bei der Qualität und Unabhängigkeit von Kandidierenden. Künftige Bankratsmitglieder sollen auch parteilos sein können.
Höhere Fraktionsbeiträge als Kompensation
Die Mandatsabgaben von Bankrätinnen und Bankräte an die Parteien sind bisher eine wichtige Finanzierungsquelle der parlamentarischen Arbeit. Als Kompensation sollen nun die Beiträge an die Fraktionen erhöht werden.
Neu sollen alle Fraktionen eine Grundentschädigung von 10’000 Franken sowie 1500 Franken pro Fraktionsmitglied jährlich aus der Staatskasse erhalten. Doch das ist bei SVP und FDP auf Widerstand gestossen. Während die SVP grundsätzlich die “staatliche Parteienfinanzierung” kritisierte, störte sich die FDP an der Höhe der Mehrausgaben. Das Total der Fraktionsbeiträge soll von 40’000 auf 200’000 Franken steigen.
Die Erhöhung der Fraktionsgelder hätte in der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GOKR) festgeschrieben werden sollen. Dies ist aber nun doch nicht erfolgt. Bei der Debatte am Mittwoch beschloss das Parlament mit 62 zu 27 Stimmen, den neuen Passus über die Fraktionsbeiträge aus der GOKR zu streichen.
Stattdessen sollen die Fraktionsbeiträge in einem Beschluss geregelt werden, der allein in der Kompetenz des Kantonsrats liegt. Die SVP reagierte heftig auf dieses “Buebätrickli” aus “Angst vor dem Volk”. Die Änderungen der GOKR unterstehen dem Referendum.
Livestreams aus dem Kantonsrat
Die mit 52 zu 38 gutgeheissene Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrats enthält statt drei nur noch zwei Neuerungen: Sie regelt die Handlungsfähigkeit des Parlaments in ausserordentlichen Lagen und ermöglicht die Live-Übertragung von Kantonsratssessionen im Internet.
Beides ist bereits bekannt aus der Corona-Pandemie - und soll nun gesetzlich verankert werden. Mit 53 zu 37 Stimmen beschloss der Kantonsrat, dass Livestreams auch in normalen Zeiten möglich sein sollen - im Sinne einer grösseren Transparenz des Schwyzer Parlamentsbetriebs.