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Übergangsbetrieb für Toggenburger Steinbruch Starkenbach geplant

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Übergangsbetrieb für Toggenburger Steinbruch Starkenbach geplant

5. Juli 2023, 09:52 Uhr
Kantonsratsmitglieder aus dem Toggenburg setzten sich in der Junisession für einen Weiterbetrieb des Steinbruchs Starkenbach ein. Nun zeichnet sich eine Übergangslösung ab. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Die St. Galler Regierung will bis Ende August die Möglichkeit für einen Übergangsbetrieb im Steinbruch Starkenbach in Alt St. Johann abklären. Aus dem Staatsbetrieb soll eine eigenständige Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons werden.

Fragen rund um eine angebliche Stilllegung des Steinbruchs Starkenbach mit derzeit neun Beschäftigten hatten in der abgelaufenen Junisession des St. Galler Kantonsrats zu zwei dringlichen Vorstössen geführt.

Die Regierung stellte in ihrer Antwort fest, dass ein vorübergehender Betriebsunterbruch von einem Jahr vorgesehen sei. Bauchefin Susanne Hartmann (Mitte) erklärte, das Bewilligungsverfahren für einen weiteren Abbau dauere viel länger, als geplant. Der Kanton könne den Steinbruch nicht mehr offen halten, weil es dort nichts mehr abzubauen gebe.

Die Interpellanten - Kantonsratsmitglieder der Mitte und der SVP aus dem Toggenburg - waren mit der Antwort nicht zufrieden. Die SVP Toggenburg begann nach der Session, Unterschriften für ein Manifest zu sammeln. Darin forderte die Parteisektion die Regierung auf, die Stilllegung des Steinbruchs schnellstmöglich aufzuheben. Die «Vernichtung von Volksvermögen» müsse mit einer PUK untersucht werden.

Abbaubewilligung noch im Juli

Am Mittwochvormittag gab Regierungsrätin Susanne Hartmann an einer Medienkonferenz im Steinbruch in Alt St. Johann bekannt, dass ein Übergangsbetrieb geprüft werde. Ende August werde dazu ein Runder Tisch stattfinden, an den lokale Behörden, die politischen Parteien sowie das Gewerbe eingeladen werden. Dann seien auch erste Aussagen zum Betrieb möglich.

Inzwischen sind nämlich die Voraussetzungen zumindest für einen reduzierten Steinabbau erfüllt: Seit letztem Donnerstag ist der kommunale Sondernutzungsplan der Standortgemeinde rechtskräftig. Die Abbaubewilligung könnte Mitte Juli vorliegen.

Weiter gab die Bauchefin bekannt, dass die Regierung den Projektauftrag zur Auslagerung des Steinbruchs verabschiedet habe. Damit sei der Betrieb auf dem Weg, eine eigenständige Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons zu werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 5. Juli 2023 09:52
aktualisiert: 5. Juli 2023 09:52