Unzufriedenheit mit dem überarbeiteten St. Galler Polizeigesetz
In der kommenden Februarsession wird sich das Parlament erneut mit dem überarbeiteten Polizeigesetz beschäftigen. Die Regierung wollte darin neben verschiedenen anderen Anpassungen auch heikle Themen wie die vorausschauende Polizeiarbeit («Predicitive Policing») regeln.
In der Junisession 2023 wurde die Vorlage aber vom Kantonsrat zurückgewiesen. Die vorberatende Kommission hatte einen entsprechenden Antrag gestellt und sich dabei auf ein Gutachten von zwei Rechtsanwälten eines Zürcher Büros abgestützt. Die Regierung musste den Entwurf überarbeiten. Für den zweiten Anlauf verzichtete sie auf die Grundlagen für «Predictive Policing». Die Zeit dafür sei noch nicht reif, hiess es dazu.
Weiterhin Vorbehalte
In der Kommission gibt es aber auch zur neuen Version Vorbehalte. In den Änderungsanträgen gehe es vor allem um Präzisierungen, erklärte Kommissionspräsident Ivan Louis (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Verlangt wird etwa eine «höhere Bestimmtheit der Normen». Beispielsweise sollten Löschfristen für Einträge in Datenbanken «im Zweifelsfall auf Gesetzesstufe» festgehalten werden.
Zwei Gesetzesartikel will die Kommission zur Überarbeitung ganz zurückweisen. Beide wurden neu in die Vorlage aufgenommen: Es geht darin um die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung sowie um die Verteilung der Kosten für Polizeieinsätze bei unbewilligten Kundgebungen.
Die Kommission verlangt, die Reaktionen aus den Vernehmlassungen und die aktuelle Rechtsprechung müssten «vertieft berücksichtigt» werden. Man wolle aber auch, dass sich eine neue Führung im Sicherheits- und Justizdepartement damit beschäftigen könne, erklärte der Kommissionspräsident.
Dort stehen denn auch verschiedene Wechsel an: Regierungsrat Fredy Fässler (SP) gab sein Amt aus gesundheitlichen Gründen bereits ab. Der Polizeikommandant hat seinen Rücktritt auf Ende April angekündigt und auch im Generalsekretariat wird es eine Änderung geben.