Urner Kantonstierarzt soll Problemhunde beschlagnahmen können
Nachdem ein Hund mehrfach Hühner und Schafe angegriffen hatte, verfügte der Kantonstierarzt 2017 dessen Beschlagnahmung. Die Hundehalterin wehrte sich dagegen und erhielt vom Bundesgericht recht. Weil eine Beschlagnahmung eines Hundes ein erheblicher Grundrechtseingriff sei, brauche es dazu eine ausreichende gesetzliche Grundlage, urteilte das Gericht 2019.
Der entsprechende Passus im Urner Veterinärreglement genügt nach Ansicht des Bundesgerichts nicht. Der Regierungsrat schlägt dem Landrat in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht deswegen vor, den Passus in die Veterinärverodnung zu überführen. Diese sei vom Bundesgericht als genügende rechtliche Grundlage anerkannt. Der Kantonstierarzt könne damit wieder, wie vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen, gefährliche Hunde beschlagnahmen.
Der Kanton Uri hat, wie auch Schwyz, Ob- und Nidwalden, den Vollzug des Veterinärrechts an das Laboratorium der Urkantone ausgelagert. Bis auf Nidwalden, müssten auch die anderen Kantone ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen, hiess es im Bericht des Urner Regierungsrats.