Urner Landrat schafft 19-Punkte-Regel der Mittelschule ab
Nach der 19-Punkte-Regel darf die Summe der fünf tiefsten Noten mindestens 19 betragen, um in den ersten fünf Jahren an der kantonalen Mittelschule zu promovieren. Laut Rafael Keusch (Mitte) handelt es sich bei der 19-Punkte-Regel um eine schweizweit einzigartige Regel, welche unrechtmässig diskriminiere und veraltet sei. In einem Postulat forderte er, die Reglung abzuschaffen.
Eltern und ihre Kinder litten unter diesem Druck, sagte der Landrat an der Session vom Mittwoch. Er wisse von einem Beispiel, indem eine Schülerin aufgrund einer Verletzung nicht am Sportunterricht habe teilnehmen können und die Note 2 erhielt. Wegen der 19-Punkte-Regel sei sie ausgeschlossen worden und an ein ausserkantonales Gymnasium gewechselt.
Die Regierung bestritt in ihrem Bericht zum Postulat, dass die Reglung einzigartig sei. Viel mehr hätte fast jeder Kanton verschiedene Promotionsregeln. Beispielsweise werde die 19-Punkte-Regel vom Kanton Solothurn geteilt.
Die 19-Punkte-Regel verbessere die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium und fördere die allgemeine Studierfähigkeit, so die Regierung. Bildungsdirektor Beat Jörg (Mitte) sagte, dass der Bund von den Kantonen verlange, Rahmenbedingungen zu erlassen, um dafür zu sorgen, dass die Lernenden die nötigen Voraussetzungen mitbrächten.
Er fügte an, dass die Urner Schulkinder an den Hochschulen und Universitäten erfolgreicher seien als der Schweizer Durchschnitt. Auch brächen sie ihr Studium im gesamtschweizerischen Vergleich deutlich seltener ab. Laut Landrat Keusch sei dies jedoch vielmehr auf die Mentalität des Urners, Sachen durchzuziehen, zurückzuführen.
Der Landrat stimmte mit 32 zu 22 Stimmen und drei Enthaltungen für die Abschaffung der 19-Punkte-Reglung.