Urner Landrat setzt Solarpflicht auf 100 Quadratmeter fest
Acht Prozent aller Bauten im Kanton hätten eine bebaute Fläche von 300 Quadratmetern, 59 Prozent von 100 Quadratmetern. Laut Antrag des Regierungsrats sei eine Grenze bei 100 Quadratmetern für die Gebäudestruktur somit angebracht. So würden viele Gebäude entsprechend ausgerüstet, ohne dass Kleinbauten betroffen seien.
Die Baukommission (BK) beantragte dem Landrat die anrechenbare Fläche auf 300 Quadratmeter zu erhöhen. Es würden bereits heute freiwillig PV-Anlagen erstellt, wenn es wirtschaftlich notwendig sei, sagte Elias Epp, Mitte-Landrat und Vize-Präsident der BK. Eine umfangreiche Pflicht einzuführen erachtete die BK als nicht notwendig.
Solarpotenzial gegen Wirtschaftlichkeit
Das Urner Stimmvolk habe dem Energiegesetz im Oktober zugestimmt, sagte Raphael Walker (Grüne). Bereits damals habe man Abschwächungen vorgenommen. Bei der Energieverordnung nun wieder Abschwächungen vornehmen zu wollen, stosse bei den Grünen und der SP auf Unverständnis.
Bei einer anrechenbaren Fläche von 300 Quadratmetern reduziere sich das Solarpotenzial auf acht Prozent, sagte Grüne-Landrätin Eveline Lüond. «Das ist dann keine Pflicht mehr, sondern eine Peinlichkeit.»
Seitens der FDP- und der SVP-Fraktion wurde vor allem die fehlende Wirtschaftlichkeit bei Flächen von 100 Quadratmetern als Argument ins Feld geführt. Vinzenz Arnold (SVP) hob hervor, dass Gebäude in Seitentälern im Winter nur für wenige Monate Sonne hätten und nicht viel Energie produzieren könnten.
SP-Landrätin Sylvia Läubli hielt daraufhin fest, das in der Verordnung Ausnahmen vorgesehen seien, beispielsweise wenn Gebäude im Schatten stünden.
Der Antrag der BK wurde knapp mit 27 zu 28 Stimmen abgelehnt. Die Energieverordnung wurde mit 50 Ja-, 4-Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.