Urner Landrat will Jagd auf Schneehühner weiterhin erlauben
In der Vernehmlassungsvorlage war vorgesehen, die Jagd auf Schneehühner und -hasen zu verbieten, da ihr Lebensraum aufgrund des Klimawandels immer kleiner werde, wie es im Bericht des Regierungsrats hiess. Auch verursachten die Tiere keine Schäden. Es bestehe damit keine Notwendigkeit, sie zu bejagen.
Der Vorschlag sei auf etliche Zustimmung gestossen, habe jedoch auch für «kontroverse» Stellungnahmen gesorgt. «Gewichtige Vernehmlassende» hätten verlangt, dass die Jagd auf die Tiere weiterhin möglich sein solle.
Der Regierungsrat liess den Revisionspunkt daraufhin fallen. Das Schneehuhn wird derzeit noch in drei Schweizer Kantonen gejagt. Der Schneehase in neun Kantonen.
Artenschutz gegen Tradition
Im Landrat ging seitens der Sicherheitskommission ging ein Minderheitsantrag ein, Schneehühner und -hasen aus der Verordnung zu streichen. «Der Kanton Uri trägt als Alpenkanton eine grosse Verantwortung für die Artenvielfalt», sagte Chiara Gisler (SP). Es gebe weder eine wissenschaftliche Rechtfertigung, noch einen ökologischen Nutzen für die Bejagung der Tiere. «Wir haben hier eine Entscheidungsmacht: Nehmen wir den Druck von diesen Tierarten oder priorisieren wird die Jagd?»
Ludwig Loretz (FDP) unterstützte das Votum Gislers. «Wir müssen faktenbasiert entscheiden», so der Landrat. Das Schneehuhn liefere weder viel Fleisch, noch müsse seine Population reguliert werden. Man müsse in dieser Angelegenheit den Unterschied zwischen Tradition und Ideologie machen. «Reicht Tradition aus, um einer Tierart dermassen auf die Pelle zu rücken?»
Alois Zurfluh (Mitte) argumentierte, dass die Arten durch die Jagd in keinerweise gefährdet seien. Der Bestand bewege sich im gleichen Rahmen wie noch vor 20 Jahren. Auch bejage der «vernünftige Jäger» die Tiere so, dass ihre Arten bestehen blieben.
Josef Inderkum (FDP) meinte: «Wenn das Tier wirklich so bedroht wäre, wie gesagt wird, müssten wir langsam Zweifel hegen an der Jagdverwaltung». Und weiter betonte er, dass der Kanton Uri gesamthaft 15 Banngebiete kenne, in denen jedes Tier Schutz finden könne.
Der Minderheitsantrag gegen die Bejagung der Schneehühner und -hasen wurde mit 23 Ja- zu 30 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Tiere bleiben im Kanton weiter schiessbar.
Trophäe muss abgegeben werden
Weitere Änderungen betreffen den irrtümlichen Abschuss von Tieren. Neu soll die Trophäe - beispielsweise Geweihe oder Hörner - durch die Wildhut konfisziert werden. Das Tier darf weiterhin behalten werden. Ebenfalls neu dürfen ausländische Staatsangehörige an der Jagd teilnehmen, ohne das sie zuvor zehn Jahre im Kanton wohnhaft sein müssen.
Geändert werden soll auch die Anzeigepflicht. Bisher waren Jagdberechtigte verpflichtet, die Verletzungen von Jagdvorschriften den Strafbehörden zu melden. Es scheine «fragwürdig» Personen aus der eigenen Jagdgruppe anzuzeigen, wie die Regierung schrieb. Deshalb werde die Anzeigepflicht auch nie wahrgenommen.
Neu sind die Jagdberechtigten von der Anzeigepflicht befreit. Weiter wird die Anzeigepflicht für Forstpersonal, Revierförster, Fischerei- und Naturschutzaufsehenden zu einer Meldepflicht an das zuständige Amt. Dieses entscheide dann über eine eventuelle Anzeige.
Der Landrat beschloss nach lang anhaltenden Diskussionen die Änderungen der Jagdverordnung mit 40 Ja-,11 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.