Urner Landrat will Verbandsbeschwerderecht nicht beschränken
Das Verbandsbeschwerderecht würde von zahlreichen Verbänden kompromisslos benutzt, um längst genehmigte Infrastrukturprojekte mittels Einsprachen und Gerichtsverfahren zu verhindern oder aufzuschieben, schrieben die Landräte Alois Arnold (SVP) und Theophil Zurfluh (FDP) in ihrer Motion.
Mit den heutigen Gesetzgebungen würden bereits bei Vorprojektierungen von Infrastrukturprojekten vertiefte Abklärungen wie Umweltverträglichkeitsberichte gefordert. Zum Zeitpunkt der Beschlüsse würden die verschiedenen Aspekte bereits genügend auf ihre Gesetzeskonformität geprüft.
Der Urner Regierungsrat empfahl an der Session vom Mittwoch die Motion als nicht erheblich zu erklären. Zum einen sei die Idee bei einer Volksinitiative 2008 mit 66 Prozent verworfen worden. Und auch vergleichbare Vorstösse und Initiativen zu diesem Thema seien wiederholt gescheitert. Weiter sieht er die These von der generell «missbräuchlichen» Handhabung des Beschwerderechts durch Umweltorganisationen als nicht belegt an.
«Demokratie wird gefördert»
Die beiden Motionäre zeigten sich mit der Antwort des Regierungsrats nicht zufrieden. «Ich hätte vom Regierungsrat mehr Mut erwartet», so Alois Arnold. Es sei eine «zweifelsfreie Tatsache», dass Handlungsbedarf bestehe und die Standesinitiative nach Bern geschickt werden solle.
Grüne-Landrätin Eveline Lüönd argumentierte dagegen, dass die Rechtsstaatlichkeit durch das Beschwerderecht gestärkt und die Demokratie gefördert werde. Martin Huser (SVP) hatte zwar Sympathie für das Anliegen seines Kollegen, sieht bei einer Standesinitiative aber auch die Rechtsstaatlichkeit in Gefahr.
Der Landrat erklärte die Motion zur Einreichung einer Standesinitiative mit 18 Ja- und 31 Nein-Stimmen als nicht erheblich.