Urner Landwirtschaftsland soll bei Enteignung teurer werden
Der Regierungsrat argumentierte damals vergeblich, dass Enteignungen keinen Gewinn bringen dürften und dass dadurch gütliche Einigungen verhindert werden könnten. Der Landrat überwies den Vorstoss mit 29 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Am Donnerstag teilte der Regierungsrat nun mit, dass er die Stossrichtung der Revision, wie sie durch die Motion vorgegeben sei, unterstütze. Er könne sie sachlich nachvollziehen, zumal für landwirtschaftliche Grundstücke - anders als bei Bauland - kein Verkehrswert im Sinne eines Marktpreises herangezogen werden kann.
So schickte die Regierung die dafür notwendige Änderung des Gesetzes über die Enteignung in die Vernehmlassung. Die Urner Gemeinden, die Korporationen und die Parteien haben bis 7. Juni 2024 Zeit, sich dazu zu äussern.
Konkret geht es um eine neue Regelung, damit künftig auch Kanton und Gemeinden bei Enteignungen das Dreifache des Schätzungswerts des Landes zahlen müssen. Dies ist auf Stufe Bund seit 2021 der Fall. Die Motionäre erhoffen sich dadurch, dass weniger Kulturland verbaut wird. Zudem sei eine höhere Abgeltung fair gegenüber den Enteigneten.