Urner Parlament will Kinderbetreuung erschwinglicher machen
Bisher entrichteten 10 von 19 Gemeinden Betreuungsgutschriften, wie aus der Landratssession vom Mittwoch hervorging. Was bisher freiwillig war, soll neu gesetzlich verankert werden, um die Chancengleichheit unter den Urnern Familien zu erhöhen.
Das Kinderbetreuungsgesetz soll weiter so angepasst werden, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten grösser wird. Unter anderem indem die Einkommensobergrenze erhöht wird. Mit dem heutigen System profitieren laut Bericht der Regierung nur 40 Prozent der Familien. Die künftige Quote soll zwischen 50 und 60 Prozent liegen, wie Regierungsrat Christian Arnold (SVP) sagte.
Die Regierung rechnet mit Mehrkosten von 50'000 Franken für den Kanton. Für die Gemeinden entstehen insgesamt Mehrkosten zwischen circa 200'000 und 550'000 Franken, abhängig von der bisherigen Ausschöpfung. Die Einzelheiten zum Kinderbetreuungsgesetz werden in der Verordnung geregelt.
SVP für traditionelles Familienmodell
Die Mehrheit der Fraktionen war mit dem Kinderbetreuungsgesetz grundsätzlich einverstanden. Jedoch ging aus der Beratung hervor, dass die Ausarbeitung der dazugehörigen Verordnung im kommenden Jahr aufgrund unterschiedlicher Positionen für mehr Diskussionsstoff sorgen wird.
Einzig die SVP äusserte Kritik am Gesetz. Sie war der Meinung, dass das «traditionelle Familienmodell» benachteiligt wird. Es würden Familien diskriminiert, welche sich bewusst dazu entscheiden, Kinder ohne Fremdbetreuung aufziehen, sagte Claudia Brunner. Diese Familien erhielten keine Abzugsmöglichkeiten in Form einer Steuererleichterung oder Betreuungsgutscheinen.
Regierungsrat Christian Arnold (SVP) erklärte, dass es zur Unterstützung der familieninternen Kinderbetreuung einen Vorstoss gegeben habe, dieser aber von einer Mehrheit des Parlaments abgelehnt wurde. Aus diesem Grund wurde das Anliegen nicht in das Kinderbetreuungsgesetz aufgenommen. Es sei «systemfremd» dies jetzt zu tun.
Die übrigen Fraktionen hatten gegen die zahlreichen Voten der SVP nicht viel zu sagen. Dori Tarelli (FDP) meinte, dass es sich um ein sehr schlankes Gesetz handle und Einzelheiten in der Verordnung geklärt werden müssten. Sie fügte an: «Die Meinungen sind klar gemacht» und beantragte, auf eine zweite Lesung zu verzichten.
Das Parlament stimmte dem zu und verabschiedete das Gesetz mit 44 zu 13 Stimmen sowie zwei Enthaltungen zuhanden der Volksabstimmung. Diese soll voraussichtlich im Mai 2025 stattfinden. Über die Verordnung soll im Herbst 2025 im Landrat debattiert werden.