Urner Regierung will Bausubstanz von altem Bettentrakt nicht prüfen
Untersuchungen aus den Jahren 2008 und 2011 sowie 2017 hätten gezeigt, dass die Gebäudeteile in «verlebten Zustand» seien, wie aus einer Antwort der Regierung vom Freitag auf eine parlamentarische Empfehlung hervorgeht. Die Bauten aus dem Jahr 1963 seien an ihrem Lebensende angekommen.
FDP-Landrat Georg Simmen hatte von der Regierung gefordert, die Bausubstanz vor einem Abriss untersuchen zu lassen und eine allfällige - eventuell kostengünstigere - Ertüchtigung der Bauten zu prüfen. Denn der Rück- und Umbau der Trakte B und C soll 6,15 Millionen Franken kosten. Die Bauten könnten beispielsweise in ein Wohn- und Miteinanderhaus umgewandelt werden.
Die Regierung erläuterte, dass der Kanton bereits früh geprüft habe, ob eine Weiternutzung der bestehenden Gebäude in Frage käme. Im Rahmen eines Projektwettbewerbs hätten fünf von sechs Teilnehmenden einen kompletten Rückbau vorgeschlagen. Ein Team habe eine teilweise Weiterverwendung in Betracht gezogen.
Jedoch stünden die Kosten einer Totalsanierung in keinem Verhältnis zu den Investitions- und Betriebskosten eines Neubaus. Im Fall einer Umnutzung des Bettentrakts C wären mit 25 bis 30 Millionen Franken reiner Gebäudekosten zu rechen, so der Regierungsrat.
Als weiteres Argument führt er auf, dass der Abbruch des Bettentrakts im 1. Quartal 2025 vorgesehen sei. Allfällige Verzögerungen des Spitalneubaus wegen zusätzlicher Abklärungen würden Folgekosten von rund 40'000 bis 50'000 Franken pro Monat nach sich ziehen.
Weiter habe die Regierung keine Kenntnis von einem Investor, welcher bereit wäre, den Umbau und die Sanierung des Trakts zu finanzieren sowie die Kosten für die Projektverzögerungen zu übernehmen. Er empfiehlt deshalb die parlamentarische Empfehlung nicht zu überweisen.