VCS will Beschwerde zum Radweg Altdorf-Seedorf nicht weiterziehen
Das Obergericht habe die Beschwerde aufgrund von formaljuristischen Überlegungen abgewiesen und die inhaltlichen Themen zur Ermessenssache erklärt, wie der VCS in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Auf einen Weiterzug werde verzichtet, da sich das Bundesgericht erfahrungsgemäss nicht mit konkreten technischen Fragen beschäftige und bestenfalls eine Rückweisung an die Vorinstanz beschliessen würde.
Der VCS appelliert jedoch an die Urner Regierung, dass beim noch ausstehenden Entscheid über die Signalisierung des Rad- und Fusswegs dem sicheren Nebeneinander von Fuss- und Radverkehr Rechnung getragen werden solle. Beispielsweise indem E-Bikes und Mofas weiterhin auf der Strasse fahren müssen.
Der VCS Sektion Uri hatte im März 2023 Verwaltungsgerichtsbeschwerde wegen des geplanten kombinierten Velo- und Fusswegs vom Bahnhof Altdorf bis zur Seedorfer Reussbrücke erhoben. Laut VCS verlange das Veloweggesetz eine grundsätzliche Trennung von Fuss- und Veloverkehr. Zum einen da Velos ausgebremst würden und zum anderen da die Sicherheit der Fussgänger gefährdet werde.