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Vorläufig keine Antworten zum St. Galler Medical Master

Kantonsrat SG

Vorläufig keine Antworten zum St. Galler Medical Master

4. Juni 2024, 09:47 Uhr
Der St.Galler Kantonsrat wurde von der HSG über die Probleme mit dem Joint Medical Master direkt informiert. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Der Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat am Dienstag die Dringlichkeit eines Vorstosses zur Zukunft des Joint Medical Master abgelehnt. Der Sprecher der SVP erklärte auch im Namen von FDP und Mitte-EVP, die Fraktionen seien von der HSG direkt informiert worden. Die Regierung wollte die Fragen beantworten.

Die Universität Zürich und die HSG haben ihre Zusammenarbeit für den Joint Medical Master auf 2026 aufgekündigt. Begründet wurde dies mit dem hohen Koordinationsaufwand und den auf beiden Seiten eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten. Vorläufig ist unklar, wie die Zukunft der Ausbildung aussehen wird.

Die SP-Grüne-GLP-Fraktion wollte von der Regierung unter anderem wissen, wie es zur Beendigung der Kooperation gekommen sei und wie sie hätte verhindert werden können. Die Regierung solle auch erklären, was dies für die Studierenden bedeute.

SVP-Fraktionschef Sascha Schmid lehnte die Dringlichkeit auch im Namen der anderen bürgerlichen Fraktionen ab und verwies auf Informationen des HSG-Rektorats und des Universitätsrats. Alle Fragen würden darin beantwortet.

Keine Auskünfte für die Öffentlichkeit

Zur Zukunft des Medical Master stellten sich auch dringende politische Fragen, wurde aus dem Reihen der SP-Grüne-GLP-Fraktion entgegnet. Es müsse nicht nur der Kantonsrat, sondern auch die Öffentlichkeit informiert werden. Die neue Bildungschefin Bettina Surber (SP) erklärte, die Regierung würde die Fragen gerne beantworten.

Die bürgerlichen Fraktionen setzten sich danach mit 82 gegen 33 Stimmen bei einer Enthaltung durch. Der Vorstoss muss damit nicht bis zum Ende der Session beantwortet werden. Danach wurde auch noch geklärt, dass die Auskünfte der HSG nur für den Rat gedacht sind und nicht veröffentlicht werden dürfen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. Juni 2024 09:47
aktualisiert: 4. Juni 2024 09:47