Weniger Meldungen von Schwarzgeld im Kanton St. Gallen
Im Kanton St. Gallen wird künftig jährlich überprüft, ob die kalte Progression ausgeglichen werden muss. Dabei geht es um inflationsbedingte Lohnerhöhungen, die ohne Ausgleich zu höheren Steuerrechnungen führen würden.
Bisher gehörte St. Gallen zu fünf Kantonen, in denen dieser Ausgleich fakultativ war. Im Februar 2022 beschloss aber der Kantonsrat, dass bei den Einkommenssteuern die Abzüge und Tarifstufen jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden müssen.
Dies führe 2024 insgesamt zu einer Entlastung der Steuerpflichtigen von 63 Millionen Franken, heisst es in der Mitteilung vom Donnerstag, in der die Steuerverwaltung wie jedes Jahr über diverse Neuerungen und Entwicklungen informiert.
Weniger Selbstanzeigen
Bei der Gelegenheit wird jeweils auch über die Entwicklung bei der Suche nach Schwarzgeld informiert. Seit der Einführungen des automatischen Informationsaustausches (AIA) mit inzwischen mehr als 100 Staaten wurden hinterzogene Vermögen in der Höhe von 126 Millionen Franken entdeckt.
2023 habe sich die Zahl der Nachsteuerverfahren gegenüber 2022 von 77 auf 29 Fälle reduziert, heisst es in der Mitteilung. Damit bestätige sich der abnehmende Trend der letzten Jahre. Der Höchststand war 2020, als in 230 Fällen zuvor nicht-deklarierte Vermögen in der Höhe von 64,3 Millionen Franken auftauchten.
Ähnlich ist die Entwicklung bei den straflosen Selbstanzeigen. Im vergangenen Jahr haben St. Gallerinnen und St. Galler 43 Millionen Franken an Schwarzgeld offengelegt.
Seit der Einführung 2010 sei dies der tiefste Wert. Die Zahl der straflosen Selbstanzeigen habe sich im Jahresvergleich von 241 (2022) auf 179 (2023) reduziert. Insgesamt wurden über die vergangenen 14 Jahre kumuliert 3,2 Milliarden Franken nicht versteuerte Vermögen angezeigt.