Zürcher Justiz bringt Joggerinnen-Mörder von Männedorf vor Gericht
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes erhoben, wie sie am Donnerstag mitteilte. Es sei aber davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand einer damals schweren psychotischen Störung begangen habe.
Gemäss Gutachten ist der junge Mann deshalb nicht schuldfähig, weshalb er auch nicht in ein normales Gefängnis kommen soll. Die Staatsanwaltschaft wird vor Gericht deshalb die Einweisung in eine therapeutische Massnahme beantragen, also eine Therapie hinter Gittern. Der Schweizer ist geständig.
Er lebt seit seiner Verhaftung wenige Tage nach der Tat in einer geschlossenen Psychiatrie, wo er bereits therapiert wird. Der Prozesstermin am Bezirksgericht Meilen steht noch nicht fest.
Vor der Tat nackt ausgezogen
Der damals 19-jährige hatte sich im Alma Park in Männedorf zuerst nackt ausgezogen und dann laut schreiend mehrere Personen angegriffen. Er tötete eine 35-jährige Joggerin und verletzte einen 50-jährigen Passanten leicht. Der Täter kannte beide Opfer nicht.