Zuger Regierung kontert «Mehrwert-Initiative» mit Gegenvorschlag
Wird ein Grundstück in die Bauzone überführt, gewinnt es an Wert. Im Kanton Zug müssen die Grundeigentümer 20 Prozent des Mehrwerts der öffentlichen Hand abliefern. Es handelt sich dabei um das vom Bund vorgesehene Minimum.
Die Zuger Gemeinden dürfen zudem einen Teil des Mehrwerts abschöpfen, wenn ein Grundstück umgezont wird oder stärker bebaut werden darf. Hier gilt ein Maximalsatz von 20 Prozent. Die Gemeinde muss dabei mit den Grundeigentümer einen Vertrag abschliessen.
Die Initiative will die profitierenden Grundeigentümer stärker zur Kasse bitten. Die obligatorische Mehrwertabgabe soll auf 30 Prozent steigen, die Gemeinden sollen verpflichtet werden, bei Umzonungen und Nutzungserhöhungen eine Abgabe von 30 bis 50 Prozent zu erheben.
Dem Regierungsrat geht die Initiative zu weit. Die Exekutive will aber dem Volksbegehren einen Gegenvorschlag gegenüberstellen und das heutige System revidieren.
Eine Erhöhung des Abgabesatzes bei Einzonungen lehnt die Regierung ab, weil dies dem Bereitstellen von Wohnraum entgegenstehen könne. Auch soll den Gemeinden frei gestellt bleiben, ob sie bei Umzonungen und Nutzungserhöhungen eine Abgabe erheben wollen.
Die Gemeinden sollen bei der freiwilligen Abgabe aber mehr Flexibilität erhalten. Neu soll ein Satz von 20 bis 30 Prozent möglich sein. Ein Vertrag mit dem Grundeigentümer soll nicht mehr nötig sein, weil ein solcher einen Konsens voraussetze und die Gemeinde die Abgabe so nicht durchsetzen könne.
Überzeugt hat den Regierungsrat die von den Initianten vorgeschlagene einfache Berechnung der Mehrwertabgabe. Sie wurde deswegen in den Gegenvorschlag übernommen. Die Regierung will aber gegenüber den Grundeigentümern grosszügiger sein und einen grösseren Abzug gewähren. Damit sollen kleinere Planungen abgabefrei bleiben.