Zuger Regierung unterliegt vor Bundesgericht gegen «Zentralplus»
Die Zuger Regierung wies ursprünglich ein Gesuch des Nachrichtenportals ab. Dieses verlangte, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, die Einsicht in sämtliche Regierungsratsprotokolle des Jahres 2022, was einem am Freitag veröffentlichten Bundesgerichtsurteil zu entnehmen war.
«Zentralplus» wehrte sich vor dem Zuger Verwaltungsgericht erfolgreich gegen diesen Entscheid. Das entsprechende Urteil zog die Zuger Regierung schliesslich vor Bundesgericht.
Dieses kam nun zum Schluss, dass der Zuger Regierungsrat in seiner Beschwerde nicht hinreichend darlege, inwiefern er «im Kern seines Handelns» erheblich betroffen sein soll, wenn er Einsicht in die Regierungsratsprotokolle des Jahres 2022 gewähren müsse.
Bei den Akten handelt es sich um 617 A4-Seiten, wofür gemäss Zuger Staatskanzlei ein Zeitaufwand von 180 Stunden anfalle, wie es im Urteil weiter hiess.
Die Redaktion von «Zentralplus» schrieb am Freitag auf ihrer Website zum Urteil: «Der Zuger Regierungsrat muss die Protokolle seiner Sitzungen aus dem Jahr 2022 herausrücken.» Das Öffentlichkeitsgesetz soll Transparenz über die Verwaltungstätigkeit garantieren und erklärt im Wesentlichen jedes amtliche Dokument für öffentlich.