Zuger Regierung vermutet zu tiefe Löhne bei «Billig-Coiffeuren»
Generell würden die Löhne des Coiffeurgewerbes über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt, erklärte der Zuger Regierungsrat in seiner Antwort vom Montag auf eine Interpellation aus dem Kantonsrat. Alle Coiffeurbetriebe inklusive der Barbershops unterstünden diesen Bestimmungen.
Die Interpellanten der SVP wollten vom Regierungsrat wissen, wie oft diese Betriebe kontrolliert würden und ob bereits Verstösse gegen das Ausländer-, Integrations-, Geldwäscherei-, Steuer- oder Arbeitsgesetz festgestellt wurden.
2020 wurden 220 Geschäfte mit 479 Mitarbeitenden im Kanton Zug gezählt, hiess es in der Antwort der Regierung. 2020 wurden durch die Zuger Polizei neun, 2021 und 2022 vier Kontrollen durchgeführt. Insgesamt seien drei Übertretungen wegen Verletzung der Meldepflicht vorläufig aufgenommener Personen geahndet worden.
Situation werde «verfolgt»
Die Paritätischen Kommission für das schweizerische Coiffeurgewerbe (PK), welche für die Kontrolle der Einhaltung der Lohnvorschriften verantwortlich ist, stellte beispielsweise 2020 acht Verfehlungen in Sachen Lohn sowie Abweichungen bei den Arbeitsbedingungen fest.
Die PK handle jeweils in eigener Kompetenz und verfolge die Situation nahe, so der Regierungsrat. Verstösse würden konsequent sanktioniert. Die Dichte der Kontrollen könnte bei relevanten Vorkommnissen stets erhöht werden.
Im Kanton Zürich existierten 2010 1505 «Billig-Coiffeure» und Barbershops. 2019 waren es bereits 1773 Betriebe, wie es in der Antwort weiter hiess. In Zug stieg die Zahl von 202 (2015) auf 220 (2020). Der Anstieg habe dazu geführt, das seit 2018 systematisch Kontrollen durchgeführt würden.