Ab Juni müssen alle Zürcher Hundehaltenden in den Kurs
Mit der neuen Hundeverordnung wird die Hundeausbildung auf alle Rassen ausgedehnt, unabhängig von der Grösse. Bis anhin mussten nur Halterinnen und Halter von «grossen und massigen» Vierbeinern einen Kurs besuchen, nicht jedoch Halter von Chihuahuas, Dackeln und anderen Kleinhunden.
Alle Ersthundehaltende oder Wiedereinsteiger müssen künftig einen zweistündigen Theoriekurs absolvieren, dazu müssen alle Hundehaltende, sowohl beim ersten als auch bei späteren Hunden, einen sechsstündigen Praxiskurs besuchen.
Auch die Kursleiter müssen zuerst eine Prüfung ablegen
Wer Hunde und ihre Halterinnen und Halter unterrichtet, wird neu zudem selber zuerst eine Prüfung ablegen. Diese Prüfung für die Hundekursleiter war auch der Grund, weshalb das Gesetz nach wie vor nicht in Kraft treten konnte - obwohl der Regierungsrat die Verordnung bereits im Jahr 2021 geändert hatte.
14 Hundekursleitende rekurrierten bis vor Bundesgericht gegen die Prüfungspflicht. Das Bundesgericht war jedoch der Ansicht, dass es Kursleitenden zuzumuten sei, eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren - nur schon deshalb, weil es sonst keine anderen obligatorischen Ausbildungen benötige.