Abstimmung zu Baukredit in Weiach ZH ist rechtskräftig aufgehoben
Umstritten waren die Angaben zur Finanzierung des Bauprojekts. Eine Einzelperson legte bereits vor der Abstimmung einen Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf ein. Dieser wurde schliesslich abgewiesen. Das Verwaltungsgericht drehte die Sache jedoch mit seinem Urteil vom Dezember 2023.
In seiner Beschwerde vor dem höchsten Schweizer Gericht machte die Gemeinde eine Verletzung der Gemeindeautonomie geltend. Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest, dass im vorliegenden Fall umstritten sei, ob die politischen Rechte der Stimmbevölkerung respektiert worden seien.
Kein Spielraum
Das kantonale Gesetz über die politischen Rechte mache konkrete Vorgaben, wie die Stimmbevölkerung über eine Abstimmungsvorlage zu informieren sei. Die Bundesverfassung schreibe zudem vor, dass die Garantie der politischen Rechte die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe schütze. Behörden sind namentlich gehalten, korrekt und zurückhaltend zu informieren.
Auf der Basis dieser rechtlichen Grundlagen ist laut Bundesgericht nicht ersichtlich, inwieweit der Gemeinde ein von der Gemeindeautonomie geschützter erheblicher Entscheidungsspielraum zukomme, auf den sie sich berufen könnte. (Urteil 1C_43/2024 vom 9.12.2024)