Arzt im Kanton Schwyz darf nicht mehr eigenverantwortlich arbeiten
Der rund 60-Jährige darf nach dem Entzug der Bewilligung nur noch unter der fachlichen Verantwortung eines anderen Arztes als solcher tätig sein, beispielsweise als Assistenzarzt.
Eine Mehrheit der Richterinnen und Richter war der Ansicht, dass der Arzt durch die Verurteilung wegen mehrfacher sexueller Nötigung und Schändung nicht mehr vertrauenswürdig sei. Die Vertrauenswürdigkeit ist jedoch eine der Voraussetzungen für die Erteilung der nun entzogenen Bewilligung.
Die Taten beging der Beschwerdeführer an einer Patientin. Die Strafanzeigen von zwei weiteren Frauen führten zu keiner Verurteilung. Nach Eröffnung des Strafverfahrens verfügte der Kanton Schwyz 2017 Auflagen für den Arzt bei der Behandlung von Patientinnen. Diese Massnahmen galten während des vorliegenden Verfahrens.