Bistum St. Gallen stellt nach Missbrauchsfällen Schutzkonzept vor
Der Vorschlag eines Schutzkonzeptes sowie eines Präventions- und Schutzreglementes ist vergangene Woche zu mehreren Personen und Gremien im kirchlichen Umfeld in die Vernehmlassung gegeben worden, hiess es in einer Mitteilung des Bistums St. Gallen vom Dienstag. Das neue Regelwerk, das rechtlich verbindlich sei, sieht etwa eine Zusammenarbeit mit der Opferhilfe SG-AR-AI als unabhängige Anlaufstelle vor.
Mit dem Schutzkonzept und dem Präventions- und Schutzreglement sollen zudem die Aufgaben und Kompetenzen der kirchlichen Stellen in den Bereichen Schutz und Prävention genauer geklärt werden, hiess es in der Mitteilung weiter. Zudem soll dank den Neuerungen sichergestellt werden, dass Fälle von Missbrauch an staatliche Stellen gemeldet werden. Bis Ende Jahr sollen die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung vorliegen.
Eine Studie der Universität Zürich vom September 2023 hatte gezeigt, dass Priester und Ordensangehörige in der Schweiz seit 1950 über 1000 Fälle von sexuellem Missbrauch begangen hatten. Im Nachgang wurde in St. Gallen eine «dual-paritätische Arbeitsgruppe» zur Erarbeitung weiterer Massnahmen gegen Missbrauch eingesetzt.
Die Kommission setzt sich gemäss der Mitteilung aus je zwei Mitgliedern des Bistums St. Gallen sowie des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen zusammen.