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Bundesgericht bestätigt bisherige Praxis bei Steueramtshilfe

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Bundesgericht bestätigt bisherige Praxis bei Steueramtshilfe

5. November 2026, 12:00 Uhr
Die Eidgenössische Steuerverwaltung muss im Rahmen der Amtshilfe herausgegebene Daten mit einem Spezialvermerk versehen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Das Bundesgericht hat in einem Leiturteil seine bisherige Praxis zur Steueramtshilfe bestätigt. Informationen dürfen demnach nur gegen die im Gesuch genannte Person verwendet werden.

Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abgewiesen. Diese wollte im Fall eines Amtshilfeersuchens aus Frankreich erreichen, dass übermittelte Bankdaten auch gegen weitere Personen verwendet werden dürfen. Sie berief sich dabei auf eine neue Auslegung der OECD.

Das Bundesgericht lehnt eine Praxisänderung in einem am Donnerstag publizierten Urteil ab. Sie würde die Verfahren verkomplizieren und verzögern, weil alle Betroffenen angehört werden müssten. Die ESTV muss die französischen Behörden nun anweisen, die Informationen ausschliesslich für die im Gesuch genannte Person zu verwenden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 5. November 2026 12:00
aktualisiert: 5. November 2026 12:00