Bundesgericht sperrt Jäger aus dem Zürcher Oberland
Sehr genau nahm es der Jäger mit seinen Pflichten in der Vergangenheit nicht: Mehrfach habe er es unterlassen, bei Wildschweinen die obligatorische Trichinenprobe zu entnehmen, heisst es im am Donnerstag publizierten Bundesgerichtsurteil.
Trichinen sind winzige Fadenwürmer, die beim Menschen zu einer schweren Infektionskrankheit führen können, wenn das Fleisch gegessen wird. Jedes erlegte Wildschwein muss deshalb vor dem Verkauf auf eine Infektion mit den Fadenwürmern untersucht werden.
Zudem habe der Jäger Abschüsse, Unfälle und Beobachtungen nicht ordnungsgemäss im Wildbuch nachgeführt. Bereits 2021 wurde er deshalb per Strafbefehl zu einer Busse von 600 Franken verurteilt.
Einsatz bei Jungkrähe verweigert
Einen weiteren Strafbefehl kassierte er zwei Jahre später, als er sich weigerte, zu einer verletzten Jungkrähe auszurücken, um sie von ihrem Leiden zu erlösen. Dies kostete ihn weitere 500 Franken.
Daraufhin hatte der Kanton genug und verfügte eine Sperre von drei Jahren. Er wurde von der Pacht eines Jagdreviers und vom Besitz eines Jagdpasses ausgeschlossen. Zudem entzog ihm der Kanton den Posten des Jagdaufsehers. Dagegen rekurrierte der Jäger teilweise mit Erfolg: Der Kanton verkürzte die Sperre auf ein Jahr.
Der Jäger akzeptierte dies nicht und zog vor Bundesgericht. Er forderte, dass die Sperre komplett aufgehoben werde. Dazu wird es jedoch nicht kommen. Das Bundesgericht lehnte seine Beschwerde ab. Der Jäger ist somit ab sofort für ein Jahr gesperrt. Er muss zudem die Gerichtskosten von 2000 Franken tragen.
Urteil 2C_703/2025