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Bundesgericht sperrt Zürcher Arzt lebenslang

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Bundesgericht sperrt Zürcher Arzt lebenslang

21. September 2026, 19:16 Uhr
Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde eines Arztes abgewiesen. Es folgte damit dem Obergericht des Kantons Zürich, das den Mann wegen Schändung verurteilte. (Archivbild)
© KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI
Das Bundesgericht hat über einen nicht geständigen Arzt aus dem Kanton Zürich ein lebenslanges Berufsverbot verhängt. Damit bestätigte es ein Urteil des Zürcher Obergerichts: Es hatte den Arzt wegen Schändung einer 19-Jährigen verurteilt und das Verbot ausgesprochen.

Das Kantonale Obergericht hat den Sachverhalt ordentlich geprüft und keine Willkür walten lassen, wie es im am Montag veröffentlichten Urteil der Lausanner Richter hiess. Dies hatte der Arzt in seiner Beschwerde gerügt.

Das Obergericht hatte den Angeklagten 2024 wegen Schändung und sexueller Belästigung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 120 Franken, einer Busse von 2000 Franken sowie einem lebenslänglichen Berufsverbot im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt und für Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu besonders schutzbedürftigen Volljährigen verurteilt.

Zudem verpflichtete es ihn zu Schadenersatz und Genugtuung an die 19-Jährige. Schon das Bezirksgericht Winterthur hatte den Mann wegen Schändung verurteilt.

Termin wegen Kopfschmerzen vereinbart

Der Fall, den die höchste Instanz als erwiesen ansieht, hat sich im im August 2020 abgespielt: Die 19-Jährige vereinbarte beim damals 40-jährigen Arzt ausserhalb der Praxisöffnungszeiten einen Termin wegen ihrer Kopfschmerzen. Der Mediziner massierte ihr den Nacken und erklärte, er tue dies nicht als Arzt, sondern als Freund.

Während die Frau ohne Kleider auf der Liege lag, erweiterte der Mann die Massage auf Rücken, Gesäss sowie Oberschenkel und streifte ihre Schamlippen. Die 19-Jährige geriet daraufhin in eine Schockstarre. Am Schluss nahm der Mann ein «Rückenknacksen» vor, bei dem er von hinten die Brüste der Frau anfasste, wobei sie sein erigiertes Glied an ihrem Rücken spürte. Dann verliess die Frau die Praxis. (Urteil 6B_917/2024 vom 19. August 2026).

Quelle: sda
veröffentlicht: 21. September 2026 19:16
aktualisiert: 21. September 2026 19:16