Bundesgericht weist Klagen gegen Stadtzürcher Wohnvorschriften ab
Die Fälle werden zur Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen an das Zürcher Obergericht zurückgewiesen, wie es in den am Montag veröffentlichten Urteilsdispositiven heisst. Eine Begründung steht noch aus.
Die vorherigen Instanzen hatten den Mietparteien noch recht gegeben. Das Obergericht hatte die von der Politik gewünschten einseitig erlassenen Vorschriften noch als missbräuchlich erachtet.
Ein Mieter hatte geklagt, weil er wegen seines hohen Einkommens mit der Kündigung hätte rechnen müssen Eine Mieterin wollte alleine in einem 6-Zimmer-Haus bleiben. Zulässig wäre in ihrem Fall eine 2-Zimmer-Wohnung.
Die Stadt Zürich nimmt die Urteile zur Kenntnis, wie ein Sprecher gegenüber Keystone-SDA sagte. Welche Folgen diese für die betroffenen Mietverhältnisse hätten, sei noch offen.
(Urteile 4A_82/2024 und 4A_105/2024)