Bundesrat erlaubt bezahlte Unterschriftensammlungen weiterhin
Die Bundesgesetzgebung verbiete das bezahlte Sammeln für eidgenössische Abstimmungen gewollt nicht, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.
Der Kanton Neuenburg hatte 2021 das Gesetz über die politischen Rechte geändert, und das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische, kantonale und kommunale Volksinitiativen und Referenden verboten. Kantonale Ausführungsbestimmungen müssen aber vom Bund genehmigt werden, damit sie gültig sind. Diese Genehmigung hat der Bundesrat nun verweigert.
Das Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften für kantonale und kommunale Initiativen und Referenden im Kanton Neuenburg sei vom Entscheid des Bundesrats hingegen nicht betroffen, so der Bundesrat weiter.