Bundesrat will Basel III-Standards per Anfang 2025 in Kraft setzen
Die Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) würden damit wie geplant per Anfang 2025 in das Schweizer Recht überführt, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Im November 2023 hatte er den Terminplan festgesetzt. Trotz Verzögerungen in einigen Ländern wolle der Bundesrat am Terminplan festhalten, heisst es weiter.
In der EU sollen die spezifischen Eigenmittel-Vorgaben in Bezug auf das Handelsbuch, das sogenannte «Fundamental Review of the Trading Book» (FRTB), um ein Jahr nach hinten verschoben werdeb, wie vergangene Woche bekannt wurde. Als Begründung wurden absehbare Verzögerungen der Umsetzung in den USA angeführt, welche EU-Institute benachteiligen würden.
Gleiche Spielregeln
In der Schweiz hatten sich in der vergangen Woche Vertreter der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) tendenziell für eine Verschiebung in dem Teilbereich ausgesprochen. Nicht zuletzt gehe es darum, im internationalen Wettbewerb die gleichen Spielregeln wie andere Bankenplätze zu haben, sagte ein SBVg-Experte gegenüber der AWP.
Von den neuen Kapitalregeln bezüglich der Handelsgeschäfts dürften laut Branchenvertretern insbesondere international tätige Banken betroffen sein - in erster Linie die Grossbank UBS. Auch für weitere Institute mit grösseren Handelsaktivitäten, darunter auch Privatbanken, könnten die schärferen Kapitalvorschriften in diesem Bereich eine bedeutende Rolle spielen.
Information bis Ende Juli
Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) damit, «ihn bis Ende Juli 2024 über den Stand der internationalen Umsetzung des Standards zu informieren.»
Bei Basel III handelt es sich um ein Reformpaket des internationalen Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS). Mit diesem soll insbesondere die Solvenz und Liquidität der Banken gestärkt werden. Die neuen Regeln sehen etwa überarbeitete Mindeststandards für Eigenmittel vor.