Bundesrat will Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze
Die Landesregierung plant, das Tierschutzgesetz in diesem Sinn anzupassen. Ihren Entwurf gab sie am Mittwoch in eine Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 22. November. Ab Sommer 2025 soll das Parlament entscheiden.
Die Gesetzesänderung will der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag der Pelz-Initiative gegenüberstellen. Die Initiative selbst lehnt er ab. Das hat er schon früher entschieden.
Mit dem Handelsverbot innerhalb der Schweiz gehe der Gegenvorschlag weiter als die Initiative, die nur ein Importverbot vorsehe, schreibt der Bundesrat. Schweizer Geschäfte und Online-Anbieter sollen beim Einkauf von Pelzprodukten künftig deren Herstellungsmethode abklären und einen Nachweis über eine nicht tierquälerische Gewinnungsart erbringen müssen.