Bundesrat will Taser-Einsätze in Bussen, Trams und Zügen zulassen
Am Mittwoch hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den nötigen Verordnungsänderungen eröffnet; sie dauert bis zum 16. November. Neben Polizistinnen und Polizisten soll neu auch Fahr-, Kontroll- und Begleitpersonal mit Bodycams ausgerüstet werden können.
Präzisieren will der Bundesrat die Voraussetzungen für Live-Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr. Diese soll nur zulässig sein, wenn Reisende um Hilfe bitten oder wenn die Datenschutz-Folgenabschätzung überwiegendes Interesse bestätigt. Reisende müssen auf Echtzeit-Überwachung hingewiesen werden.
Der Einsatz von Bodycams, Video-Echtzeitüberwachung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz für die Auswertung der Aufzeichnungen sollen vorerst auf fünf Jahre befristet werden. Danach will sie der Bundesrat in einem Gesetz regeln.