Das St. Galler Kantonsgericht spricht Belarussen schuldig
Das Gericht hob den Freispruch der Vorinstanz in einem Fall auf. Es stützte sich dabei auf Aussagen des Mannes im Untersuchungsverfahren. Dort habe er seine Beteiligung beim gewaltsamen Verschwindenlassen von drei Personen glaubhaft und detailliert geschildert.
In zwei Anklagepunkten erfolgte jedoch ein Freispruch. Einerseits, weil dem damals 20-jährigen Soldaten im ersten Fall die spätere Tötung des Entführten nicht bewusst gewesen sei. Anderseits sprach das Gericht im zweiten Fall den Privatklägern die Legitimation ab.
Der Prozess drehte sich um einen Straftatbestand, der auf einem Uno-Übereinkommen gründet. Dadurch können auch Taten bestraft werden, die im Ausland begangen wurden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.