News
Schweiz

Die Stadt St. Gallen verbietet bandenmässiges Betteln

Bettelverbot

Die Stadt St. Gallen verbietet bandenmässiges Betteln

30. Oktober 2024, 09:06 Uhr
Die Stadt St. Gallen verbietet organisiertes Betteln. (Archivbild)
© KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
In der Stadt St. Gallen ist das Bettelverbot angepasst worden. Betteln ist nicht mehr pauschal verboten. Das neue Verbot untersagt jedoch, in organisierter Art und Weise zu betteln, andere Personen zum Betteln zu schicken sowie beim Betteln täuschende oder unlautere Methoden anzuwenden.

Verboten ist es künftig auch, an neuralgischen Orten wie Ein- und Ausgänge von Ladengeschäften und Restaurants sowie Geld- oder Billettautomaten, Haltestellen und Märkte zu betteln, schrieb die Stadt am Mittwoch in einer Mitteilung.

Verstösse gegen das Bettelverbot können mit einer Ordnungsbusse von 40 Franken belegt werden. Aufdringliches oder aggressives Betteln zieht eine Ordnungsbusse von 60 Franken nach sich, hiess es in der Mitteilung weiter. Das neue Bettelverbot tritt per 1. November in Kraft.

Die Stadt St. Gallen passte das bestehende Gesetz aufgrund eines Gerichtsurteils an. Gemäss Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verstiess das bisherige generelle Bettelverbot der Stadt St. Gallen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. Oktober 2024 09:06
aktualisiert: 30. Oktober 2024 09:06