Die Stadt St. Gallen verbietet bandenmässiges Betteln
Verboten ist es künftig auch, an neuralgischen Orten wie Ein- und Ausgänge von Ladengeschäften und Restaurants sowie Geld- oder Billettautomaten, Haltestellen und Märkte zu betteln, schrieb die Stadt am Mittwoch in einer Mitteilung.
Verstösse gegen das Bettelverbot können mit einer Ordnungsbusse von 40 Franken belegt werden. Aufdringliches oder aggressives Betteln zieht eine Ordnungsbusse von 60 Franken nach sich, hiess es in der Mitteilung weiter. Das neue Bettelverbot tritt per 1. November in Kraft.
Die Stadt St. Gallen passte das bestehende Gesetz aufgrund eines Gerichtsurteils an. Gemäss Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verstiess das bisherige generelle Bettelverbot der Stadt St. Gallen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.