Die Walliser Staatsanwaltschaft eröffnet ein drittes Strafverfahren
Der Mann war während der Sicherheitskontrollen von 2018 und 2019 in der Gemeinde Crans-Montana tätig. Seine Empfehlungen seien zweimal vom Betreiber nicht umgesetzt worden. Nun wird er als Beschuldigter von der Staatsanwaltschaft einvernommen.
«Ich bestätige, dass mein Mandant für den 9. Februar als Beschuldigter vorgeladen ist», sagte der Rechtsanwalt David Aïoutz am Donnerstag zu Keystone-SDA und bestätigte damit eine Meldung des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS.
Mit dem Verfahren sollen mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln in der Bar nach dem Brand bestimmt werden.
Die Betreiber der Unglücksbar unterstehen weiterhin den vom Walliser Zwangsmassnahmengericht angeordneten Ersatzmassnahmen anstelle der Untersuchungshaft.