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Die Walliser Staatsanwaltschaft eröffnet ein drittes Strafverfahren

Brandkatastrophe

Die Walliser Staatsanwaltschaft eröffnet ein drittes Strafverfahren

29. Januar 2026, 09:10 Uhr
Einer der ehemaligen Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde Crans-Montana wird am 9. Februar von der Walliser Staatsanwaltschaft vernommen (Archiv).
© KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat wegen der Brandkatastrophe in Crans-Montana ein drittes Strafverfahren eröffnet. Es richtet sich gegen einen ehemaligen Sicherheitsverantwortlichen der Gemeinde.

Der Mann war während der Sicherheitskontrollen von 2018 und 2019 in der Gemeinde Crans-Montana tätig. Seine Empfehlungen seien zweimal vom Betreiber nicht umgesetzt worden. Nun wird er als Beschuldigter von der Staatsanwaltschaft einvernommen.

«Ich bestätige, dass mein Mandant für den 9. Februar als Beschuldigter vorgeladen ist», sagte der Rechtsanwalt David Aïoutz am Donnerstag zu Keystone-SDA und bestätigte damit eine Meldung des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS.

Mit dem Verfahren sollen mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln in der Bar nach dem Brand bestimmt werden.

Die Betreiber der Unglücksbar unterstehen weiterhin den vom Walliser Zwangsmassnahmengericht angeordneten Ersatzmassnahmen anstelle der Untersuchungshaft.

Quelle: sda
veröffentlicht: 29. Januar 2026 09:10
aktualisiert: 29. Januar 2026 09:10