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Einsatz von Suizidkapsel in Schaffhausen führt zu Strafverfahren

Sterbehilfe

Einsatz von Suizidkapsel in Schaffhausen führt zu Strafverfahren

24. September 2024, 12:04 Uhr
In Schaffhausen nahm sich eine Person in der umstrittenen Suizidkapsel das Leben. Die Polizei verhaftete daraufhin mehrere Personen. (Archivbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Die umstrittene Suizidkapsel Sarco ist im Kanton Schaffhausen erstmals im Einsatz gestanden. Die Schaffhauser Polizei verhaftete daraufhin mehrere Personen. Die Organisation «The Last Resort» schreibt von einem «friedlichen, würdigen» Tod.

Gegen die verhafteten Personen werde ein Strafverfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord eingeleitet, teilte Staatsanwalt Peter Sticher am Dienstag mit. Ob weitere Straftatbestände verletzt worden seien, werde geprüft.

Der Erfinder der Kapsel, Philipp Nitschke, teilte am Mittag den Artikel einer niederländischen Zeitung auf X, die über den Sarco-Einsatz berichtete. Ein Fotograf begleitete den Freitod offenbar. Gemäss Nitschke war eine 64-jährige US-Amerikanerin die erste Person, die in die Kapsel stieg.

Auf ihrer Website teilte die Organisation «The Last Resort» mit, dass Co-Präsident Florian Willet als einziger beim Freitod dabei gewesen sei. Sarco habe so funktioniert wie geplant und der Frau einen medikamentenfreien, friedlichen Tod gebracht, wird Nitschke zitiert. Gemäss Co-Präsidentin Fiona Stewart hat die Organisation immer auf der Grundlage der Beratung ihrer Anwälte gehandelt.

Kapsel bei Waldhütte eingesetzt

Am Montagnachmittag wurde die Staatsanwaltschaft von einem Anwalt darüber informiert, dass in einer Waldhütte in der Gemeinde Merishausen die Suizidkapsel angewendet worden sei. Die Einsatzkräfte stellten die Kapsel sicher und brachten die verstorbene Person zur Obduktion ins Institut für Rechtsmedizin nach Zürich.

In welcher Beziehung der hinweisgebende Anwalt zur Sterbehilfeorganisation «The Last Resort» steht, machte die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht publik, wie sie auf Anfrage sagte. Aus Schaffhausen sei er aber nicht.

Sterbekapsel «nicht rechtskonform»

Die Sterbehilfeorganisation «The Last Resort» hatte in diesem Sommer angekündigt, dass die Sterbekapsel noch in diesem Jahr in der Schweiz zum Einsatz kommen solle. Die Staatsanwaltschaften mehrerer Kantone kündigten daraufhin an, ein Verfahren einzuleiten, falls die Kapsel bei ihnen verwendet werde - darunter war auch Schaffhausen.

Am selben Tag wie Sarco in der Waldhütte angewendet wurde, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) im Parlament, dass die Suizidkapsel nicht rechtskonform sei.

Zum einen erfülle die Kapsel die Anforderungen des Produktesicherheitsrechts nicht, sagte Baume-Schneider. Sie dürfe daher nicht in Verkehr gebracht werden. Und zum anderen sei die Verwendung von Stickstoff mit dem Zweckartikel des Chemikaliengesetzes nicht vereinbar.

Sarco soll erlauben, durch Knopfdruck aus dem Leben zu scheiden. Die Maschine kann zum Sterben an jeden beliebigen Ort gebracht werden. Auf Knopfdruck strömt Stickstoff in die Kapsel, der den Sauerstoff verdrängt. Nach wenigen Atemzügen wird die Person bewusstlos.

Der Tod tritt gemäss «The Last Resort» nach etwa fünf Minuten ein. Ziel der Organisation ist es gemäss eigenen Angaben, einen «schöneren Tod» zu ermöglichen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 24. September 2024 12:04
aktualisiert: 24. September 2024 12:04