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Erwin Sperisen klagt erneut bei EGMR gegen die Schweiz

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Erwin Sperisen klagt erneut bei EGMR gegen die Schweiz

22. September 2026, 20:43 Uhr
Sperisen macht vor dem EGMR eine Verletzung seines Rechts auf ein Urteil innert angemessener Frist geltend. (Archivbild)
© KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI
Erwin Sperisen hat erneut eine Beschwerde gegen die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Er rügt eine Verletzung seines Rechts auf ein Urteil innerhalb einer angemessenen Frist, wie seine Anwälte am Dienstag mitteilten.

Sperisens Beschwerde gegen seine letzte Verurteilung durch die Genfer Justiz ist seit mehr als 20 Monaten beim Bundesgericht anhängig, so die Mitteilung. Alle Mitangeklagten in dem Fall seien im Ausland seit Jahren freigesprochen oder die Verfahren gegen sie eingestellt worden.

Vor zwei Jahren hatte die Genfer Justiz den ehemaligen Polizeichef von Guatemala wegen Beihilfe zum Mord an sieben Häftlingen zu 14 Jahren Haft verurteilt. Ein Urteil, das «nach Ansicht der Verteidigung eindeutig einen Amtsmissbrauch darstellt».

Sperisen wurde 2012 verhaftet. Von der gesamten Verfahrensdauer verbrachte er elf Jahre im Freiheitsentzug. Der Europäische Menschenrechtshof hatte die Schweiz 2023 im Fall Sperisen wegen der Verletzung des Rechts auf ein unparteiisches Gericht verurteilt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. September 2026 20:43
aktualisiert: 22. September 2026 20:43