Evangelisch-reformierte Kirche will Missbrauchs-Opfer entschädigen
In der ersten Hälfte 2027 wird eine Kommission eingesetzt, die ihre Arbeit im Herbst darauf aufnehmen soll, wie es in einer Mitteilung der EKS vom Montagabend hiess. Mit den Leistungen übernähmen die EKS und ihre Mitgliedskirchen institutionelle Verantwortung für erlittenes Unrecht. Neben finanziellen Leistungen seien individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Personen abgestimmte Formen der Anerkennung vorgesehen.
Eine unabhängige Kommission prüft demnach die Anträge und empfiehlt die Höhe der Leistung. Sie berücksichtigt die Folgen für die betroffene Person, Schwere und Dauer des Geschehens sowie den Umgang der Institution mit dem Fall. Finanzielle Leistungen sind vorgesehen, wenn der Rechtsweg nicht mehr offensteht, etwa wegen Verjährung oder weil die beschuldigte Person verstorben ist. Immaterielle Leistungen seien in allen Fällen möglich, wie es weiter hiess.
Mit ihrer Entscheidung zur Entschädigung von Missbrauchs-Opfern kommt die evangelisch-reformierte Kirche als Nachzüglerin ein ganzes Jahrzehnt nach der katholischen Kirche.