Flixbus-Unfallfahrer bleibt Verhandlung am Zürcher Obergericht fern
Wie der vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung am Freitag mitteilte, wurde der in Italien lebende Beschuldigte aus gesundheitlichen Gründen von der Verhandlung dispensiert. Er war auch schon der Verhandlung am Bezirksgericht Zürich im vergangenen Jahr ferngeblieben.
Das Bezirksgericht verurteilte ihn damals wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Laut seiner Verteidigerin könne der Chauffeur jedoch nicht für den Tod der beiden Personen verantwortlich gemacht werden. Er solle deshalb nur wegen Verkehrsdelikten zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft hingegen beantragte die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils.