Fluglotse von Militärgericht fahrlässiger Tötung schuldig erklärt
Der angeklagte Fluglotse wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 170 Franken verurteilt. Die übrigen Verfahren unter anderem wegen fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und Verschleuderung von Material wurden eingestellt.
Das Gericht sah den Fluglotsen im Gegensatz zum anführenden Militärpiloten in einer Mitverantwortung für den tödlichen Unfall. Auch wenn man einbeziehe, dass bei ihm viele unglückliche Umstände zusammengelaufen seien, habe er aus Sicht der Gerichts einen verheerenden Fehlentscheid getroffen, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.
Dieser Fehlentscheid habe darin bestanden, dass er dem später verunglückten Piloten auf Rücksprache eine falsche, das heisst massiv zu niedrige Mindestflughöhe angegeben habe. Der Versuch, diesen Fehler zu korrigieren, kam dann zu spät.