Freispruch im Mordfall von Yverdon-les-Bains VD aufgehoben
Das Waadtländer Kantonsgericht folgte angesichts zwei sich widersprechender Gutachten dem für den Angeklagten günstigeren. Nun muss die Vorinstanz die Gutachter mit den Widersprüchen konfrontieren und allenfalls eine dritte Expertise anordnen. Dies hat das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil entschieden.
Der Waadtländer erdrosselte seine Lebensgefährtin am 15. November 2018 in Yverdon-les-Bains nachdem sie einmal mehr miteinander gestritten hatten. Während der Untersuchung gab der Mann drei verschiedene Versionen des Tatablaufs an. Das Gericht hielt sich an die Version der Anklageschrift, wonach der Mann aus Rache gehandelt habe. (Urteile 6B_162 und 174/2024 vom 16.7.2024)