Gaza-Proteste: Bundesgericht hebt Entscheid gegen SRF-Berichte auf
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) stellte im Dezember 2024 eine Verletzung des Vielfaltsgebots fest. Sie warf SRF vor, in Beiträgen zwischen Februar und Mai 2024 verharmlosend und einseitig berichtet und antisemitische Tendenzen zu wenig thematisiert zu haben.
Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde der SRG gutgeheissen. Das Vielfaltsgebot ist laut dem Urteil nur dann verletzt, wenn relevante Aspekte einer Thematik systematisch keine Abbildung im Programm finden.
Eine Gesamtschau habe ergeben, dass SRF in verschiedenen Formaten auf den Vorwurf antisemitischer Tendenzen hingewiesen habe. Die Berichterstattung sei nicht rechtswidrig gewesen. Eine Privatperson hatte die ursprüngliche Beschwerde bei der UBI eingereicht.