Gericht hebt zwei Urteile wegen Schizophrenie des Verurteilten auf
Der Eritreer musste sich 2020 unter anderem wegen versuchter Tötung vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Das Gericht gelangte zum Schluss, dass der 23-Jährige die Taten begangen hatte, er aber wegen einer «wahnhaften Situationsverkennung» nicht schuldfähig sei.
Der 23-Jährige, der sich seither in Behandlung befindet, wandte sich nun ans Obergericht Zürich. Er bat darum, dass zwei frühere, rechtskräftig gegen ihn erlassene Urteile aufgehoben werden.
Das Obergericht hat das Revisionsgesuch gutgeheissen: Es gebe klare Hinweise, dass der Mann auch bei beiden Diebstählen erkrankt gewesen sei. So habe er sich gemäss zuvor unbekannten Arztberichten bereits vor diesen Delikten «völlig aufgelöst, ängstlich und von imperativen und abwertenden Stimmen geplagt» in eine Klinik begeben.