Gericht spricht 32-Jährigen von Betrugsvorwurf frei
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Geschäftsführer eines Unternehmens für Haartransplantationen wegen Verstössen gegen das Heilmittelgesetz sowie wegen einer Übertretung des Gesundheitsgesetzes. Er wurde mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken sowie einer Busse von 2000 Franken bestraft.
Freigesprochen wurde er unter anderem vom Vorwurf des Betrugs und der einfachen Körperverletzung. Die bedingt ausgesprochene Geldstrafe gilt als erstanden, weil der Mann mehr als zwei Monate in Untersuchungshaft verbrachte. Auch die Busse gilt im Umfang von 1700 Franken als bereits abgesessen.
Gleich von allen Vorwürfen freigesprochen hat das Gericht einen 34-jährigen Mitbeschuldigten, einen Angestellten des Geschäftsführers. Er machte in der Verhandlung geltend, lediglich Handlanger-Tätigkeiten ausgeübt zu haben.
Der Hauptbeschuldigte, der in der Schweiz eine eigene Haartransplantations-Firma führt, machte geltend, dass er lediglich Geschäftsräume an der Bahnhofstrasse für eine andere Haartransplantations-Firma aus der Türkei angemietet zu haben. Die Verantwortung für den Betrieb habe der Chef des türkischen Unternehmens getragen.
Dieser habe insbesondere die türkischen Krankenschwestern in die Schweiz geschickt, welche sich hier als Ärztinnen ausgegeben haben sollen. Zudem habe er Kundinnen und Kunden akquiriert und die Filiale mit Medikamenten und weiteren benötigten Dingen beliefert.
Die Staatsanwaltschaft warf den beiden in der Schweiz aufgewachsenen türkischen Staatsbürgern Betrug, einfache Körperverletzung sowie Vergehen gegen das Heilmittelgesetz vor. Sie sollten gemäss Anklageschrift mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer Busse von 1000 Franken bestraft werden.
Keine «türkische Haartransplantations-Mafia»
Laut dem Verteidiger des Hauptbeschuldigten witterten die Ermittler bei der Polizei und die Staatsanwaltschaft anfänglich wohl eine Art «türkische Haartransplantations-Mafia in der Schweiz». Diese These habe sicher aber zerschlagen - es habe keine Verbindung zwischen dem Unternehmen des Beschuldigten in der Schweiz und demjenigen in der Tükei gegeben. Er sei auch nicht am Umsatz des türkischen Unternehmens in der Schweiz beteiligt gewesen.
Im Verfahren ging es schwerpunktmässig um eine von zwei türkischen Krankenschwestern Ende November 2022 durchgeführte Haartransplantation. Ein Patient klagte während des Eingriffs mehrfach über starke Schmerzen. Laut Anklage muss bei solchen Operationen zwingend eine Ärztin oder ein Arzt in der Nähe sein, um bei Komplikationen helfen zu können.
Zudem habe aufgrund mangelnder Hygiene ein erhöhtes Risiko für Infektionen bestanden. Der Eingriff wurde abgebrochen, als Polizisten die Räume an der Bahnhofstrasse betraten. Die Ermittler hatten das Unternehmen bereits seit einiger Zeit im Visier und setzten unter anderem einen verdeckten Ermittler ein.
Monatelang Schmerzen und Juckreiz
«Mein Mandant musste von der Sanität ins Spital gebracht werden, weil es ihm so schlecht ging», sagte seine Anwältin vor Gericht. Er habe wegen des unsachgemäss durchgeführten Eingriffs noch monatelang unter Kopfschmerzen und Juckreiz gelitten. Der Abbruch des laufenden Eingriffs durch den Polizeieinsatz haben sich zusätzlich negativ ausgewirkt.
Die Anwältin forderte eine Verurteilung der Beschuldigten. Zudem sollten sie dem Geschädigten Schadenersatz in der Höhe von 2300 Franken und eine Genugtuung in der Höhe von 8000 Franken bezahlen.
Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden.
Die beiden türkischen Krankenschwestern, die den Eingriff Ende November 2022 durchführten, standen bereits im Juni 2023 vor Gericht. Sie wurden unter anderem wegen einfacher Körperverletzung zu bedingten Freiheitsstrafen von acht, beziehungsweise achteinhalb Monaten verurteilt. Vom Vorwurf des Betrugs wurden sie freigesprochen.