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Gericht weist Rekurs gegen Innovationspark Zürich ab

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Gericht weist Rekurs gegen Innovationspark Zürich ab

28. Juli 2026, 15:20 Uhr
Der weitere Ausbau des Innovationsparks Zürich beschäftigt die Gerichte. Das Baurekursgericht hat einen Rekurs gegen den Gestaltungsplan für das Teilgebiet B abgewiesen. (Archivbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Das Zürcher Baurekursgericht hat eine Beschwerde gegen den Gestaltungsplan für den Innovationspark in Dübendorf abgewiesen. Der Rechtsstreit wird von der Organisation Helvetia Nostra jedoch weitergezogen.

Der Weg für den weiteren Ausbau des Innovationsparks Zürich auf dem Flugplatzareal ist aus Sicht der ersten gerichtlichen Instanz frei. Das Gericht hat den kantonalen Gestaltungsplan für das Teilgebiet B vollumfänglich geschützt, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Baurekursgerichts hervorgeht.

Das Areal soll neben dem Forschungs- und Wirtschaftspark auch einen zivilen Test- und Werkflugplatz umfassen. Dagegen hatte die Stiftung Helvetia Nostra rekurriert. Sie argumentierte unter anderem mit dem Natur- und Heimatschutz, kritisierte fehlende Variantenprüfungen und forderte eine Gesamtplanung für das Areal anstatt einer etappierten Entwicklung.

Schutzinteressen unterliegen

Das Baurekursgericht kam in seinem Entscheid jedoch zum Schluss, dass das hohe öffentliche Interesse am Innovationspark allfällige Schutzinteressen überwiegt. Der Gestaltungsplan nehme zudem ausreichend Rücksicht auf die historischen Flugplatzbauten und belasse genügend Freiräume. Der Rekurs wurde abgewiesen und der Stiftung wurden Gerichtskosten in der Höhe von 18'000 Franken auferlegt.

Der juristische Streit um das Zürcher Grossprojekt ist damit aber nicht beendet. Laut dem Verein «IDEA Flugplatz Dübendorf» hat Helvetia Nostra den Fall an die nächste Instanz weitergezogen. Das Zürcher Verwaltungsgericht muss sich nun mit dem umfangreichen Dossier befassen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 28. Juli 2026 15:20
aktualisiert: 28. Juli 2026 15:20