Gewaltenteilung durch verweigerte Aufenthaltsbewilligung verletzt
Hintergrund ist eine Bestimmung im Ausländergesetz. Heute kann der Bund seine Zustimmung zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung durch kantonale Behörden verweigern. Dies gilt auch dann, wenn eine kantonales Gericht anders entschieden hat.
Im konkreten Fall beantragte ein an Krebs erkrankter, arbeitsunfähiger Portugiese 2015 eine Aufenthaltsbewilligung - und zwar gestützt auf das im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Verbleiberecht. Das Amt für Bevölkerung des Kantons Waadt wies sein Gesuch ab. 2019 hiess das Waadtländer Kantonsgericht die Beschwerde des Mannes gut. Das Urteil wurde nicht ans Bundesgericht weitergezogen.
Wie aus einem am Mittwoch vom Bundesverwaltungsgericht publizierten Urteil hervor geht, verweigerte das SEM die Zustimmung zur Verbleib des Mannes in der Schweiz. Laut Bundesverwaltungsgericht verstösst eine solche Praxis gegen das Gebot der Gewaltenteilung und gegen grundlegende Verfahrensgarantien, die in der Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind.