Gleitschirmunfall beim Walliser Breithorn fordert zwei Tote
Der Unfall ereignete sich am Mittwoch gegen 15 Uhr. Die beiden Personen wollten vom Gipfel des Breithorns aus einen Tandemflug unternehmen.
Drittpersonen beobachteten laut der Polizei den Vorfall und alarmierten umgehend die Kantonale Walliser Rettungsorganisation. Nach einer Suche durch die Air Zermatt wurden die zwei Personen tot aufgefunden.
Die formelle Identifikation der Opfer war am Donnerstagnachmittag noch im Gange, wie die Kantonspolizei weiter mitteilte.
Die Bundesanwaltschaft (BA) leitete eine routinemässige Untersuchung ein. Gleitschirmflieger gelten als Luftfahrzeuge, weshalb der Vorfall auf strafbare Handlungen gemäss dem Luftfahrtgesetz untersucht wird, wie die BA auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Auch Basejumper oder Deltasegler gelten als Luftfahrzeuge.