Härtere Strafen in Fall von Bandenkriminalität in Neuenburg
Die Gefängnisstrafen wegen Körperverletzung wurden gegen alle Angeklagten aufrechterhalten, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. «Die Strafen sind hart, weil man eine Botschaft vermitteln muss. Das sind keine Jugendfehler», sagte Gerichtspräsidentin Marie-Pierre de Montmollin.
Das Gericht verhängte gegen den Hauptangeklagten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 41 Monaten im Vergleich zu zwei Jahren in der ersten Instanz. Die zweithöchste Strafe belief sich auf 33 Gefängnis ohne Bewährung.
Ein dritter Angeklagter wurde mit mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und 20 Tagessätzen zu 10 Franken bestraft und für fünf Jahre des Landes verwiesen.
Die Angeklagten hatten im März 2021 einen Jugendlichen in Neuenburg überfallen, geschlagen und entführt.