Höhere Parkgebühren in der Stadt St. Gallen
Vor den Gebührenerhöhungen konsultierte die Stadt St. Gallen den Preisüberwacher. Dieser empfahl die Parkgebühren in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) um 37 Prozent und diejenigen in der Weissen Zone um 59 Prozent zu senken.
Diesen Empfehlungen folgte der Stadtrat nicht. Öffentlicher Raum sei knapp, heisst es in der Mitteilung der Stadtkanzlei vom Donnerstag. Der Preisüberwacher trage den übergeordneten Interessen der Stadt keine Rechnung. Gemeint sind damit etwa die Lenkungswirkung, fiskalische Interessen oder das Mobilitätskonzept 2024.
Private Parkplätze sind teurer
Entgegen der Ansicht des Preisüberwachers könnten zudem die Gebühren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts mit den Kosten für private Parkplätze verglichen werden. Diese lägen höher als diejenigen für einen öffentlichen Parkplatz.
Konkret wird auf den 1. November die seit 2022 geltende durchgehende Gebührenpflicht für Oberflächenparkplätze im Stadtzentrum erweitert. Künftig werde das übrige Stadtgebiet ebenfalls «durchgehend bewirtschaftet». Damit müssen dort auch in der Nacht Parkgebühren bezahlt werden.
Ab dem 1. November 2024 gilt in der Weissen Zone im übrigen Stadtgebiet ein Nachttarif sowie ein Sonntagstarif von 1 Franken pro Stunde. Im Zentrum wird der Tagestarif von 2 Franken auf 2.50 Franken pro Stunde erhöht, der Nachttarif bleibt bei 1.50 Franken pro Stunde.
Weiter gibt es eine neue Regelung für die EBZ-Tageskarte. Sie gilt neu während 24 Stunden und nicht mehr nur am selben Tag. Die Monatsbewilligung für Pendlerinnen und Pendler für Parkplätze in der EBZ wird von 133 auf 150 Franken erhöht.